Wer wir sind
Hinter dem Projekt „Wohnen im Alter" in Büsserach steht die engagierte Wohnbaugenossenschaft Lingenberg, welche im Sommer 2009 durch 23 Initianten gegründet wurde. Das Ziel der Genossenschaft ist ein grosses und soziales Gemeinschaftswerk mit dem Fokus, speziell auf die Bedürfnisse älterer Mitmenschen ausgerichtete Wohnungen zu erstellen. Die Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Sie ist Eigentümerin einer zentral gelegenen Liegenschaft mit 13 altersgerechten Wohnungen an der Breitenbachstrasse 27 in Büsserach.
Eine interessante Übersicht über die Ideen und die Geschichte des Projektes Wohnen im Alter Büsserach gibt der Schlussbericht, der zuhanden der AGE-Stiftung verfasst wurde.
Auszug aus den Statuten
Art. 1 - Name, Sitz und Dauer
1 Unter dem Namen "Wohnbaugenossenschaft Lingenberg“ besteht eine auf unbeschränkte Dauer gegründete gemeinnützige Genossenschaft im Sinne von Art. 828ff. OR mit Sitz in Büsserach.
2 Die Genossenschaft ist Mitglied des Verbandes der Baugenossenschaften „Wohnen Schweiz“ mit Sitz in Luzern.
3 Die Genossenschaft richtet sich nach den Grundsätzen der Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger der Schweiz.
Art. 2 - Zweck
1 Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung die Beschaffung und die Erstellung von gesunden und preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern zur Vermietung und zum Verkauf. Die Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig und schliesst jede spekulative Absicht aus. Sie verfolgt im Besonderen den Zweck, den Wohnungsbau im Sinne des eidgenössischen Wohnraumförderungs-gesetzes (WFG) sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse zu fördern.
Art. 3 - Grundsatz, Anteilscheine
1 Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich von jeder natürlichen oder juristischen Person erworben werden, die bereit ist, die Bestrebungen der Genossenschaft zu unterstützen.
2 Jedes Mitglied hat mindestens einen oder mehrere Anteilscheine von CHF 1'000.-- zu zeichnen und einzuzahlen.
3 Die Zahl der Mitglieder ist unbeschränkt.
Art. 4 - Erwerb der Mitgliedschaft
1 Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unterschriftlichen Beitrittserklärung sowie eines Vorstandbeschlusses. Der Vorstand beschliesst endgültig über die Aufnahme und kann dieselbe ohne Grundangabe verweigern. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, steht dem Betroffenen das Rekursrecht an die Generalversammlung zu.
Anteilscheine
Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche mindestens einen Anteilschein (Pflichtanteil) von CHF 1'000.-- (eintausend Franken) übernimmt.
Zur Unterstützung des Projekts „Wohnen im Alter“ in Büsserach besteht die Möglichkeit, weitere Anteilscheine der Wohnbaugenossenschaft zu erwerben. Die Anteilscheine werden grundsätzlich verzinst. Eine allfällige Rückzahlung der Anteilscheine gemäss den in den Statuten festgelegten Bedingungen ist möglich. Rechte und Pflichten der Genossenschaftsmitglieder sind in den Statuten geregelt.
Vorstand
Präsident:
Vizepräsident:
Aktuarin:
Beisitzer/Technik:
Werner Hartung
Heinz Jeker
Liliane Scherrer
Roland Strohmeier
Wohnbaugenossenschaft Lingenberg
Herr Werner Hartung
Gehrenstrasse 24
4227 Büsserach
Tel. 061 781 36 46